专利摘要:

公开号:WO1989001501A1
申请号:PCT/EP1988/000712
申请日:1988-08-09
公开日:1989-02-23
发明作者:Klaus BRÄUMER;Gerhard Fischer;Peter Koepff
申请人:Deutsche Gelatine-Fabriken Stoess & Co. Gmbh;
IPC主号:C08H1-00
专利说明:
[0001] Formkörper aus Kollagen und Kollagenabbauprodukten und Verfahren zur Herstellung derselben
[0002] Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Formkörper aus Kollagen und Kollagenabbauprodukten und Verfahren zur Herstellung derselben, mit Ausnahme von Gelatine¬ kapseln mit gesteuerter Wirkstofffreisetzung.
[0003] Formkörper aus Kollagen und Kollagenabbauprodukten v/er¬ den zu den verschiedensten Zwecken und in den verschie¬ densten Formen hergestellt. Außer Gelatinekapseln wer¬ den schon jetzt die folgenden Formkörper aus Kollagen und Kollagenabbauprodukten hergestellt und verwendet: Folien und Schäume zur Wundabdeckung, in der Chirurgie und Kieferchirurgie als Füllmassen und Tampons sowie Gesichtsmasken in der Kosmetik, Mikrokapseln, Folien zur Verpackung von Lebensmitteln, Wursthüllen und e߬ bare Wursthüllen und vernetztes lösliches Kollagen zur subkutanen Behandlung von Falten. Auch hierbei ist der gezielte biologische und/oder physiologische Abbau ei¬ nerseits und eine gezielte Härtung andererseits von entscheidender Bedeutung. Um den Abbau zu verzögern, ist es bekannt, die fertigen Formkörper nachträglich mit Formaldehyd, Glyoxal, Glutardialdehyd oder Hexame- thylendiisocyanat zu behandeln und dadurch zu härten. Ein Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, daß die Härtung des Kollagens und der Kollagenabbauprodukte nur schwer steuerbar ist, da die Reaktivität des Formalde¬ hyds und der anderen Aldehyde auf die Formkörper aus Kollagen und Kollagenabbauprodukten sehr unterschied¬ lich sein kann und vor allem stark zeitabhängig ist. In der Zwischenzeit ist Formaldehyd in den Verdacht gera¬ ten, kanzerogen zu sein, so daß ein völliges Verbot für die freie Benutzung dieses Stoffes zu befürchten ist. Auch Glyoxal, Glutardialdehyd oder Hexa ethylendiiso- cyanat werden nicht mehr als gesundheitlich unbedenk¬ lich angesehen. Aus der DE-A-1295989 ist bekannt, Kollagenhüllen für Wurstmassen herzustellen, indem nach dem Extrudieren zu röhrenförmigen Körpern der gehärtete Körper nachträglich mit einem reduzierenden Zucker behandelt, anschließend getrocknet und dann in der Wärme nochmals gehärtet wird. Auch hierbei handelt es sich somit um eine nachträgliche Behandlung und Härtung eines vorgefertigten Formkörpers.
[0004] Gegenstand der europäischen Patentanmeldung 86 104 655.5 sind Gelatinekapεeln mit gesteuerter Wirkstofffreiset¬ zung, gekennzeichnet durch einen Gehalt von 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 2 Gew.-% physiologisch und toxikologisch unbedenklicher Aldehyde mit minde- stens 4 Kohlenstoffatomen.
[0005] Es wurde jetzt gefunden, daß auch andere Formkörper aus Kollagen und Kollagenabbauprodukten mit einem Gehalt von 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 2 Gew.-% physiologisch und toxikologisch unbedenklicher Aldehyde mit mindestens 4 Kohlenstoffatomen überraschend einfach hergestellt werden können und überraschend gute Eigen¬ schaften aufweisen. Als Aldehyde sind insbesondere Ter- pene, Zimtaldehyde, Aldosen oder Gemische derselben geeignet. Besonders bewährt haben sich etherische öle mit einem hohen Gehalt an Aldehyden wie Citral oder Citral in reiner Form, Zimtaldehyd sowie die Aldosen, Xylose und Arabinose.
[0006] Erstaunlicherweise ist. es möglich, diese Aldehyde der Gelatinelösung zuzugeben und diese dann in an sich be¬ kannter Weise zu Formkörpern zu verarbeiten, ohne daß es dabei zu Störungen kommt. Von Formaldehyd und Glu¬ tardialdehyd ist nämlich bekannt, daß sie bereits bei Zugabe zur Gelatinelösung mit der Gelatine so stark reagieren, daß es zu einem starken Anstieg der Viskosi¬ tät kommt, der die technische Weiterverarbeitung stört oder sogar unmöglich macht, überraschenderweise sind die erfindungsgemäß verwendeten Aldehyde mit mindestens 4 Kohlenstoffatomen in der Lage, bereits in relativ ge¬ ringen Mengen die Eigenschaften der fertigen Formkörper zu verändern, ohne daß es dabei zu Schwierigkeiten bei der Verarbeitung der Gelatinelösung kommt. Dies ist um so erstaunlicher, als die Gelatinelösung auf Temperatu¬ ren von mindestens 50*C gebracht und gehalten werden muß, die Trocknung hingegen bei niedrigeren Temperatu¬ ren bis hin zur Raumtemperatur erfolgt.
[0007] Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von
[0008] Formkörpern aus Kollagen und Kollagenabbauprodukten, ausgenommen Gelatmekapseln mit gesteuerter Wirkstoff¬ freisetzung, ist somit dadurch gekennzeichnet, daß der Gelatinelösung oder Kollagenpräparation 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 2 Gew.-% physiologisch und toxikologisch unbedenklicher Aldehyde mit minde¬ stens 4 Kohlenstoffatomen zugegeben werden und diese Grundmassen in an sich bekannter Weise zu Formkörpern verarbeitet werden.
[0009] Durch den Zusatz der erfindungsgemäß verwendeten Alde¬ hyde ist es möglich, je nach Art und Menge die Wieder¬ auflösung der Formkörper mehr oder weniger zu verzögern bzw. ihnen die gewünschte Festigkeit zu geben.
[0010] Ein besonderer Vorteil erfindungsgemäß hergestellter Formkörper ist die gute Reproduzierbarkeit der erziel¬ ten Ergebnisse, wobei im Gegensatz zur nachträglichen Behandlung der Kollagene und Kollagenabbauprodukte mit Formaldehyd der Zeitfaktor offensichtlich keine Rolle mehr spielt. Dies ist wahrscheinlich darauf zurückzu¬ führen, daß die Aldehyde bereits unmittelbar nach der Zugabe zur Gelatinelösung, Kollagenlösung bzw. festen Kollagenaufbereitung bei den erhöhten Temperaturen mit diesen reagieren, die Vernetzung jedoch erst in der zweiten Phase des Trocknens stattfindet. Da es. sich obendrein um physiologisch und toxikologisch unbedenk¬ liche Aldehyde handelt, würden auch nicht umgesetzte Reste oder wieder abgespaltene Reste der Aldehyde un¬ schädlich sein. Da keine organischen Lösungsmittel zur Anwendung kommen, ist das erfindungsgemäße Verfahren bezüglich Arbeitssicherheit und Umweltbelastung beson¬ ders vorteilhaft. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Formkörper besteht darin, daß sich jetzt auch dort Gelatine und Kollagen als Material problemlos einsetzen lassen, wo bisher weitgehend andere Materialien eingesetzt wurden
[0011] - beispielsweise in der Hirnchirurgie, wo bisher viel- fach Titanfolien eingesetzt wurden, sowie gegebenen¬ falls auch zur Nagelung gebrochener Knochen.
[0012] In den folgenden Beispielen ist die Erfindung näher erläutert.
[0013] B e i s p i e l 1 (GelatineschaunO
[0014] Man versetzt Gelatinepulver mit der notwendigen Menge an kaltem Wasser. Dieses Gemisch läßt man 30 Minuten quellen. Anschließend wird durch Erwärmen auf 60 " C die Gelatine in Lösung gebracht. Vor dem Aufschäumen werden der Lösung 0,5% Citral, bezogen auf trockene Gelatine, zugesetzt. Diese Lösung wird nun mit einem sterilen Gas auf das 30-fache des Ausgangsvolumens aufgeschäumt. Der erstarrte Schaum wird in üblicher Weise bis zu einer Restfeuchtigkeit von 9 bis 13%, bezogen auf Trocken¬ stoff, getrocknet. Während unvernetzter Gelatineschaura in Wasser zerfällt, kann der so hergestellte Schaum, getränkt mit wäßrigen Lösungen, manipuliert werden, ohne daß er zerfällt.
[0015] Der Vernetzungsgrad kann durch Variation der Citralkon- zentration so eingestellt werden, daß er den Bestim¬ mungen über das Resorptionsverhalten Gelatin Sponge der USP XX entspricht.
[0016] B e i s p i e l 2 (Gelatinef olie)
[0017] 1 kg Gelatine werden in 2 1 kaltem Wasser aufgequollen und nach 30 Minuten durch Erwärmen auf 60*C in Lösung gebracht. In diese Lösung werden 3 g Zimtaldehyd einge¬ rührt. Anschließend wird die Lösung mit Hilfe eines Gießrakels auf ein gekühltes Förderband aufgetragen, auf dem der gegossene Gelatinefilm erstarrt. Dieser wird auf ein kunststoffbeschichtetes Förderband über- tragen und in der üblichen Weise schonend getrocknet.
[0018] Im Gegensatz zu unvernetzte Gelatinefilm ist dieser beim Einlegen in Wasser stabil und löst sich auch bei
[0019] Erwärmen auf 60'C nicht mehr auf.
[0020] B e i s p i e l 3 fKollagenschauπO
[0021] 1 kg Korium aus Rinderhaut wird in üblicher Weise durch Behandlung mit einer beliebigen Säure auf pH 3 einge¬ stellt. Das stark gequollene Korium wird nun mit 15 1 Wasser versetzt und in üblicher Weise zu einem Brei vermählen. In diesen Kollagenbrei werden 2 g Arabinose eingemischt. Die Mischung gibt man in Formen und ge¬ friert diese bei -30βC ein. Die gefrorene Kollagenmasse läßt man weitere 24 Stunden bei- -8°C stehen. Danach wird diese aufgetaut und das enthaltene Wasser durch herkömmliche Trocknungsverfahren entfernt. Anschließend wird der trockene Schaum für 1 Stunde auf 80βC erhitzt. Der so erhaltene Schaum ist gegenüber wäßrigen Lösungen stabil und manipulierbar und zeigt eine verzögerte phy¬ siologische Resorptionszeit.
[0022] B e i s p i e l 4 (eßbare Wursthüllen)
[0023] Korium von Rinderhaut wird 22 Tage mit gesättigter Kalk¬ lösung behandelt. Anschließend wird der Kalk ausgewa¬ schen und in üblicher Weise der pH-Wert auf pH 3 einge¬ stellt. Die gequollenen Hautstücke werden unter Zusatz von Wasser und gegebenenfalls anderen Zusatzstoffen zu einem Faserbrei mit einem Gehalt von 10% Kollagen ver¬ mählen. In diesen Brei werden 1,5% Xylose, bezogen auf Kolla¬ gen, homogen eingemischt. Anschließend wird in bekann¬ ter Weise der Faserbrei durch Ringschlitzdüsen extru- diert und in aufgeblasenem Zustand schonend getrocknet. Man erhält eine Endloswursthülle, die in ihren Eigen- schaften den künstlich hergestellten kollagenen Wurst¬ hüllen entspricht, die mit Holzrauchdestillat, For a- lin, Glyoxal, Glutardialdehyd oder Hitzebehandlung ver¬ netzt werden.
权利要求:
ClaimsP a t e n t a n s p r ü c h e
1. Formkörper aus Kollagen und Kollagenabbauprodukten, ausgenommen Gelatinekapseln mit gesteuerter Wirkstoff¬ freisetzung, gekennzeichnet durch einen Gehalt von
0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 2 Gew.-% physiologisch und toxikologisch unbedenklicher Aldehyde mit mindestens 4 Kohlenstoffatomen.
2. Formkörper gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Aldehyde Terpene, Zimtaldehyde, Aldosen oder Gemische derselben verwendet werden.
3. Verfahren zur Herstellung von Formkörpern aus Kollagen und Kollagenabbauprodukten, ausgenommen Gelatinekapseln mit gesteuerter Wirkstofffreisetzung, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß der Gelatinelösung, Kollagenlösung oder festen Kollagenaufbereitung 0,001 bis 10 Gew.-%, vor¬ zugsweise 0,01 bis 2 Gew.-% physiologisch und toxikolo¬ gisch unbedenklicher Aldehyde mit mindestens 4 Kohlen¬ stoffatomen zugegeben werden und diese Grundmassen in an sich bekannter Weise zu Formkörpern verarbeitet wer¬ den.
4. Verfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Aldehyde Terpene, Zimtaldehyde, Aldosen oder Ge¬ mische derselben verwendet werden.
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同族专利:
公开号 | 公开日
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1989-02-23| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): JP US |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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